(Durchgestrichene Änderungen sind im Bundesrat gescheitert.)
Steuerinvestitionssofortprogrammgesetz
Steuerinvestitions-
sofortprogrammgesetz
Privatnutzung von Elektrofahrzeugen:
Bei vollelektrischen Fahrzeugen wird die Privatnutzung nur zu einem Viertel versteuert, wenn der Bruttolistenneupreis nicht mehr als 100.000 € beträgt. Damit wurde die bisherige Obergrenze um 30.000 € erhöht, und zwar rückwirkend für alle Fahrzeuge ohne CO2-Emissionen, die ab dem 1.7.2025 angeschafft wurden. Gebrauchte Fahrzeuge sind ebenfalls begünstigt. Wird die Grenze überschritten, kommt unverändert der halbe Bruttolistenpreis als Bemessungsgrundlage zur Anwendung.
Abschreibung von Elektrofahrzeugen:
Zusätzlich wird für rein elektrisch betriebene Fahrzeuge, die zwischen dem 1.7.2025 und 31.12.2027 angeschafft werden, eine spezielle degressive Abschreibung eingeführt. Dabei können im Jahr der Anschaffung 75% der Anschaffungskosten als Betriebsausgaben abgeschrieben werden, ohne zeitanteilige Ermittlung nach Monaten. Im 2. Jahr beträgt die Abschreibung dann 10%, im 3. und 4. Jahr 5%, im 5. Jahr 3% und im 6. Jahr 2%. Die Abschreibung ist unabhängig vom Anschaffungspreis.
Erhöhung des Mindestlohns
Ab dem 1.1.2026 wird der gesetzliche Mindestlohn von 12,82 auf 13,90 Euro angehoben. Analog dazu steigt die Minijobgrenze für geringfügig Beschäftigte von 556 auf 603 Euro.
Aktivrente
Ab dem 1.1.2026 soll es Arbeitnehmern im Rentenalter möglich sein, monatlich bis zu 2.000 Euro steuerfrei hinzuzuverdienen, um Anreize für das Arbeiten nach Eintritt des Rentenalters zu schaffen und dem Fachkräftemangel entgegenzuwirken. Diese Steuerfreiheit wird nach derzeitigem Stand an folgende Voraussetzungen geknüpft:
- Das gesetzliche Renteneintrittsalter muss erreicht sein (65 – 67 Jahre)
- Nur sozialversicherungspflichtige Jobs sind begünstigt. Selbständige, Beamte und Freiberufler sind davon ausgenommen.
- Es fallen Sozialabgaben wie z. B. Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge an.
- Einnahmen über 2.000 € werden nach Abzug des Freibetrages regulär versteuert.
Achtung: Die Aktivrente ist Teil des Rentenpakets der Bundesregierung und bislang nicht verabschiedet. Eine Mehrheit im Bundestag und Bundesrat ist aktuell fraglich. Die Abstimmung im Bundesrat ist für den 19. Dezember 2025 geplant.
Rechtliche Hinweise
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